passau-visit.de: Stadtführung individuell
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Leistungen, Ersetzungsvorbehalt
- Der Gästeführer führt alle Führungen entsprechend des Auftrages und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen durch.
- Auskünfte und Zusicherungen Dritter über Leistungen des Gästeführers, die nicht vertraglich vereinbart sind oder solche, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung stehen, sind nicht verbindlich. Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen, besonders solche, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. zeitlicher Ablauf der Führung), sind gestattet. Voraussetzung ist, dass die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Die Änderungswünsche seitens des Auftraggebers / Kunden sind vor Beginn der Führung in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei Änderungswünschen seitens des Auftraggebers / Kunden, welche erst nach Beginn der Führung auftreten, entscheidet der Gästeführer über die Durchführbarkeit.
- Preise und Zahlungsweise
- Die jeweils geltenden Netto-Führungshonorare sind in einer separaten Auflistung aufgeführt. Diese kann unter Preise eingesehen werden.
- Sofern abweichend hiervon ein anderes Honorar mit dem Gästeführer vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang.
- Bei Barzahlung sind das Führungshonorar und etwaige Eintrittsgelder vor Beginn der Führung vom Auftraggeber / Kunden oder dessen Beauftragten direkt beim Gästeführer zu zahlen. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei Barzahlung stellt der Gästeführer eine Quittung aus.
- Bei Rechnungsstellung wird momentan keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da der Gästeführer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist. Es wird ein Zuschlag von € 5,00 je Rechnungsstellung erhoben. Zahlungsziel ist 1 Monat nach Rechnungsstellung. Bei Stammkunden kann individualvertraglich ein abweichender Abrechnungsmodus mit dem Gästeführer vereinbart werden.
- Die Bezahlung mit Voucher (Berechtigungsgutscheinen) ist nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Gästeführer gültig. Es wird ein Zuschlag von € 5,00 je Rechnungsstellung erhoben. Zahlungsziel ist ebenfalls 1 Monat nach Rechnungsstellung. Bei Stammkunden kann individualvertraglich ein abweichender Abrechnungsmodus mit dem Gästeführer vereinbart werden.
- Im Falle einer auf Wunsch des Auftraggebers individuell ausgearbeiteten Führung wird eine Anzahlung i. H. v. 50 % des vereinbarten Gesamtpreises – zahlbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – verlangt. Bei Nichtzustandekommen der ausgearbeiteten Führung verbleibt diese Anzahlung beim vermittelten Gästeführer. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
- Durch eine Gästeführung anfallende Eintrittskosten sind im Führungshonorar nicht enthalten. Sie sind vom Auftraggeber / Kunden oder dessen Beauftragten vor Beginn der Führung für alle Teilnehmer gemeinsam, in der zu leistenden Landeswährung und in bar dem Gästeführer zu übergeben. Der Gästeführer entrichtet die Eintrittsgelder vor Ort im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers / Kunden. Eventuelle Eintrittsquittungen werden an den Auftraggeber/ Kunden übergeben.
- Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen mit dem Gästeführer ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen.
- Wartezeit, Ausfall
- Verspätungen gegenüber dem vereinbarten Zeitpunkt des Treffpunktes mit dem Gästeführer sind vom Auftragsgeber / Kunden schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Gästeführer ist verpflichtet, 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung auf das vollständige Erscheinen der Gruppe zu warten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und der Gästeführer hat gegenüber dem Auftraggeber / Kunden Anspruch in Höhe von 100 % des Führungshonorars entsprechend der vereinbarten Führungsdauer.
- Änderungen bei verspätetem Eintreffen
- Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste müssen der Auftraggeber / Kunde oder dessen Beauftragte und der Gästeführer mündlich vor Ort vereinbaren, ob die Führung entsprechend gekürzt oder, falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss, die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten wird. Das Führungshonorar errechnet sich nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.
- Rücktritt
Rücktritt durch den Auftraggeber / Kunde:
- Von einer bestellten Führung kann nur bis mindestens zwei volle Werktage vor dem vereinbarten Führungstermin schriftlich, per Fax oder per E-Mail an den Gästeführer zurückgetreten werden. Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des Führungshonorars entsprechend der vereinbarten Führungsdauer fällig.
- Erfolgt die Stornierung form- und fristgerecht (mindestens 2 volle Werktage vor dem vereinbarten Termin), fallen keine Kosten und auch kein Ausfallhonorar für den Gästeführer an.
- Bleibt der Auftraggeber / Kunde am Leistungstag der gebuchten Gästeführung, gleichgültig aus welchen Gründen, fern oder nimmt er sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, ist das im Vertrag vereinbarte Führungshonorar gleichwohl zu bezahlen. In diesen Fällen ergibt sich kein Recht des Auftraggebers / Kunden auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.
- Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers / Kunden ist das komplette, vorher vereinbarte Führungshonorar zu bezahlen. Nimmt der Auftraggeber / Kunde einzelne Leistungen nach Beginn der Führung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Führungshonorars.
Rücktritt durch den Gästeführer:
- Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Gästeführer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers / Kunden wird für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
- Einschränkungen
- Der Auftraggeber / Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Führung bedingt durch die historische Bausubstanz der Städte, teilweise nur zu Fuß erfolgen kann und beim erforderlichen Gehen Aufmerksamkeit von Seiten der Gäste abverlangt wird (z.B. Kopfsteinpflaster, Treppen in historischen Gebäuden, Steigungen). Der Auftraggeber / Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass zu bestimmten Zeiten Sehenswürdigkeiten nicht zu besichtigen sind oder die Führung in ihrem Ablauf gestört werden kann (z.B. Großveranstaltungen mit Straßensperrung). Der Gästeführer bietet dafür Alternativen an, die in seinem Ermessen liegen, es sei denn, der Auftraggeber / Kunde äußert konkrete, durchführbare Wünsche.
- Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.
- Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber / Kunde, den Gästeführer rechtzeitig vor Beginn der Führung auf führungsrelevante Besonderheiten der Gruppe (z.B. Geh-, Seh- und Stehbehinderungen o.ä.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Gästeführers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.
- Ton- und Bildaufnahmen des Gästeführers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Gästeführer in besonderen Fällen und ausschließlich zur privaten Nutzung erlaubt.
- Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Gästeführers auf keine Weise vervielfältigt werden.
- Treffpunkt, zusätzliche Leistungen
- Der Treffpunkt der Führung ist im Stadtgebiet Passau für den Auftraggeber / Kunden frei wählbar.
- Bei Ausflugsfahrten ist der Treffpunkt für den Auftraggeber / Kunde ebenfalls frei wählbar. Eventuell anfallende Fahrtkosten müssen dem Gästeführer jedoch zusätzlich zu dem vereinbarten Führungshonorar erstattet werden. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Gästeführer nötig.
- Gruppengröße
- Pro Gästeführung darf eine Gruppengröße von 35 Personen nicht überschritten werden. Zählt die Gruppe mehr als 35 Personen, sind vom Auftraggeber / Kunden entsprechend der jeweiligen Teilnehmerzahl weitere Gästeführer zu bestellen.
- Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl von 35 Personen ist der Gästeführer berechtigt, einzelnen Gästen, nach eigenem Ermessen, die Teilnahme an der Führung zu verweigern. Bei Domführungen und bei kombinierten Stadt- und Domführungen ist der Gästeführer, aufgrund des vorgeschriebenen Einsatzes von Headsets und der eingeschränkten Gerätezahl, dazu verpflichtet.
- Besonderheit bei Busrundfahrten
- Bei Busrundfahrten, bei denen die Gruppe mit einem eigenen Bus anreist, ist vom Auftraggeber / Kunden dafür Sorge zu tragen, dass für alle beteiligten Gästeführer ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage vorhanden sind. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist/sind der/die Gästeführer berechtigt, die Durchführung der Rundfahrt zu verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden; unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.
- Haftung
- Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht vom Gästeführer übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
- Der Gästeführer ist geschützt durch eine Berufshaftpflicht- und Vermögensschadensversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer Deutschlands (BVGD). Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali AG, 81731 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung sind zu finden unter: www.bvgd.org.
- Verjährung
- Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers / Kunden gegenüber dem Gästeführer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
- Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
- Datenschutz
- Der Auftraggeber / Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Gästeführer für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
- Anerkennung der Vertragsbedingungen
- Der Auftraggeber / Kunde erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.
- Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber / Kunde und Gästeführer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber / Kunde und dem Gästeführer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gästeführervertrag ist, soweit rechtlich zulässig, Passau.
- Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Der Auftraggeber / Kunde bucht ausschließlich unter Zugrundelegung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gästeführerinnen und Gästeführer von „passau-visit.de“. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers / Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Gästeführer stimmt ausdrücklich vor dem Vertragsschluss schriftlich ihrer Geltung zu. Die stillschweigende Annahme von Buchungen sowie Zahlungen durch den Gästeführer bedeuten kein Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers / Kunden.
- Inkrafttreten
- Diese Geschäftsbedingungen treten ab sofort in Kraft.
- Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
Passau, im November 2018
Quelle: Passauer Stadtführerverein e. V.